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2016061700
LG Oldenburg untersagt SPD-Lokalpolitikerin Diffamierung von BDS-Aktivisten [17.06.2016]
Das Oldenburger Landgericht gab am 14. Juni der Unterlassungsklage des BDS-Aktivisten
Christoph Glanz statt - und untersagte es der Oldenburger
SPD-Lokalpolitikerin Sara Rihl
bei Strafandrohung die Behauptung zu wiederholen, dass Glanz ein "bekannter Antisemit"
sei und für eine "antisemitische Organisation" (gemeint ist die BDS-Kampagne) arbeite.
(Presse-Erklärung: Etappensieg für BDS Oldenburg und die Meinungsfreiheit)
Rihl hatte sich federührend an der Diffamierungskampagne gegen Glanz beteiligt, um
einen Vortrag mit ihm in den Räumen der evangelischen Studentengemeinde zu verhindern.
An der Zensur-Kampagne hat sich einem facebook-Eintrag der Lokalpolitikerin zufolge auch die
DIG in Oldenburg beteiligt, die zwischenzeitlich Alex Feuerherdt eingeladen hat,
einen für rassistische Geschichtsklitterungen bekannten zionistischen Agitator.
Ein nachfolgender, von Glanz mit organisierter Vortrag mit dem israelischen BDS-Aktivisten
Ronnie Barkan in den Räumen eines städtischen Kulturzentrums wurde von der Stadt
aufgrund anonymer Gewalt-Androhungen aus der autonomen Szene abgesetzt.
Auch hier ist eine gerichtliche Auseinandersetzung anhängig.
(ts)
Ergänzende Links:
Jews, join the Palestinian call for a BDS campaign (bwi)
358 European political organisations, groups, parties and trade unions support BDS (ecc)