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Gesellschaft (Archiv 2010)
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2010072801
Firas Maraghy aus Jerusalem, dessen Tochter keinen Zugang zu Jerusalem erhalten soll, tritt
vor der israelischen Botschaft Berlins in den Hungerstreik [28.07.2010]
Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt:
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Die israelischen Behörden verweigern den Bewohnern Ostjerusalems dieses
Recht tagtäglich. Israel zerstört hierdurch willentlich das Leben von Individuen und
Familien, denn ihnen wird ihre gesamte Existenzgrundlage entzogen und
ganze Familien werden auseinandergerissen.
Ich bin eine derjenigen Personen, denen das Recht, im Land ihrer Väter und Vorväter zu leben und in dieses zurückzukehren, genommen werden soll. Und zugleich weigern sich israelische Behörden, meiner im Dezember 2009 geborenen Tochter das Recht, in Jerusalem zu leben, zuzugestehen.
Darum habe ich mich entschlossen, als Protest gegen die Verwehrung meines legitimen Rechts und des legitimen Rechts meiner Tochter, am 26.07.2010 um 17:00 Uhr einen Hungerstreik vor der israelischen Botschaft zu beginnen. Ziel dieses offenen Protests ist es, mein eigenes Recht und das meiner Tochter auf ein Leben in Jerusalem durchzusetzen.
(ts)