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Gesellschaft (Archiv 2009)
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2009110301
BDS: Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-386/08
Brita GmbH / Hauptzollamt Hamburg-Hafen [03.11.2009]
Nach Ansicht des Generalanwalts Yves Bot kann Erzeugnissen mit Ursprung in den besetzten Gebieten nicht die Präferenzbehandlung des Abkommens EWG-Israel gewährt werden
Die gemeinschaftlichen Zollbehörden dürfen den israelischen Ursprung dieser Erzeugnisse nicht anerkennen
... kann die Präferenzregelung nach dem Abkommen EWG-Israel nicht auf ein Erzeugnis angewendet werden, das seinen Ursprung im Westjordanland oder – allgemeiner – in den besetzten Gebieten hat.
Schließlich kommt Generalanwalt Bot zu dem Ergebnis, dass die Präferenzbehandlung nach dem Abkommen EWG-PLO für Erzeugnisse aus den besetzten Gebieten nur gewährt werden kann, wenn die erforderlichen Ursprungsnachweise gemäß diesem Abkommen von den palästinensischen Behörden ausgestellt werden.
Den vollständigen Schlussantrag des Generalanwalts finden Sie hier.
(ts)
Ergänzende Links:
Die israelische Besetzung boykottieren, Warum sollen Produkte aus israelischen Siedlungen boykottiert werden? (ARIJ)
Boykott – Desinvestition – Sanktionen gegen Israel bis zum Ende von Apartheid und Besatzung in Palästina
Jews for Justice for Palestinians / BDS
News and resources for the UK BDS Movement