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Politik (Archiv)
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2020100801
Verfassungsgericht verweist Kläger gegen den NRW-Anti-BDS-Beschluss an die Verwaltungsgerichte [08.10.2020]
Mehrere von dem Anti-BDS-Beschluss des Landes NRW betroffene Organisationen haben vor dem NRW-Verfassungsgericht Klage eingereicht, um das Land dazu zu zwingen, seinen offensichtlich gegen das Grundgesetz verstoßenden Beschluss aufzuheben, dessen Begründung auf Erfindungen, Schmiere und Fiktionen beruht.
Das Land reagierte auf die Klage mit dem Versuch den Klägern das Recht abzusprechen,
sich gegen den Beschluss gerichtlich zur Wehr zu setzen: Da der Beschluss nicht bindend
sei - so der Landtag -, könne man auch nicht dagegen klagen. Es handele sich doch nur
um eine "Meinungsäusserung". (Eine Äusserung mit/in welcher der Landtag nicht Maßnahmen zur
Zensur der BDS-Kampagne ankündigt, sondern auch Dritte (!) dazu auffordert sich dem anzuschliessen.)
Diesen Ausweichversuchen hat das NRW-Verfassungsgericht mit seinem Beschluss eine Absage erteilt. Jedoch verlangt es von den Klägern, den Weg über die Verwaltungsgerichte zu gehen. Für die Kläger bedeutet das, dass sie einen langen Atem brauchen werden, um dem Versuch ein Ende zu setzen, mit dem die israelische Besatzung in Teilen auf Deutschland ausgedehnt wurde. (ts)
Ergänzende Links:
IPK: Schreiben an den NRW-Landtag gegen die verfassungswidrige Kriminalisierung der BDS-Kampagne
NRW-Beschluss: In Nordrhein-Westfalen ist kein Platz für die antisemitische BDS-Bewegung
Beschluss des NRW-Verfassungsgerichts