Institut für Palästinakunde
- IPK -

Start / Politik / 2020061900

Presseerklärung des europäischen Menschenrechts-Gerichtshofs zur Frage der Zulässigkeit von Boykott-Forderungen gegen Israel (11.6.2020) [19.06.2020]

Press Release: Criminal conviction of activists involved in the BDS campaign boycotting products imported from Israel had no relevant and sufficient grounds and violated their freedom of expression Europäischer Menschenrechts-Gerichtshof: Die strafrechtliche Verurteilung von Aktivisten, die an der BDS-Kampagne zum Boykott von aus Israel eingeführten Produkte beteiligt waren, hatte keine relevanten und ausreichenden Gründe und verletzte ihre Meinungsfreiheit

Im heutigen Kammerurteil 1 in der Rechtssache Baldassi u.a. gegen Frankreich (Antragsnummer 15271/16) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden:
mehrheitlich, dass es keine Verletzung von Artikel 7 (keine Strafe ohne Gesetz) der Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte vorliegt und
einstimmig, dass eine Verletzung von Artikel 10 (Meinungsfreiheit) der Konvention vorliegt.

Die Fälle betrafen eine Beschwerde von Palästina-Aktivisten betreffend ihrer strafrechtlichen Verurteilung wegen des Aufrufs zu wirtschaftlicher Diskriminierung, aufgrund ihrer Beteiligung an Aktionen, die im Rahmen der Kampagne "BDS: Boykott, Desinvestition und Sanktionen" auf den Boykott von aus Israel importierten Produkten abzielen.

Das Gericht befindet, dass die Antragsteller nach dem Stand der geltenden Rechtsprechung hätten wissen können, dass sie für einen Boykott von aus Israel eingeführten Produkten wahrscheinlich nach Paragraph 24 (8) des Gesetzes vom 29. Juli 1881 verurteilt werden würden.

Das Gericht stellte fest, dass die strittigen Handlungen und Kommentare der Antragsteller eine Form von politischem oder "militantem" Ausdruck sind und ein Thema von öffentlichem Interesse betrafen.

Der Gerichtshof hat bei vielen Gelegenheiten betont, dass Artikel 10 ยง 2 der Konvention wenig Raum für die Beschränkung der politischen Rede oder der Debatte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse lässt. Es läge in der Natur politischen Rede, kontrovers und oft heftig zu sein. Das schmälere nicht das öffentliche Interesse, vorausgesetzt, sie überschreite nicht die Grenze und würde zu einem Aufruf zu Gewalt, Hass oder Intoleranz.

Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Verurteilung der Antragsteller relevante oder ausreichende Gründe vermissen liess. Es war nicht davon überzeugt, dass das inländische Gericht die Regeln im Sinn von Artikel 10 angewendet oder eine angemessene Bewertung der Tatsachen vorgenommen hatte.

 (ts)

Ergänzende Links:
Press Release: Criminal conviction of activists involved in the BDS campaign boycotting products imported from Israel had no relevant and sufficient grounds and violated their freedom of expression

Eine Übersicht über unsere aktuellen Politik-Nachrichten finden Sie hier.

Eine Übersicht der Politik-Nachrichten in unserem Archiv finden Sie hier.

© IPK