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UN-Sonderberichterstatter: Deutsche Anti-BDS-Resolution verletzt die Meinungsfreiheit und die Grundrechte [14.01.2020]
Update (15.01.2020): Laut Informationen aus dem AA soll die Bundesregierung zwischenzeitlich reagiert haben.
Im Oktober 2019 wandten sich fünf UN-Sonderberichterstatter aus den Bereichen Bürger- und Menschenrechte an die Bundesregierung und forderten sie auf sicherzustellen, dass der Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags vom 15. Mai 2019 nicht dazu genutzt wird, die Grundrechte der Betroffenen auszuhebeln.
Nachdem die Bundesregierung auch nach mehr als sechzig Tagen nicht auf das Schreiben reagiert hat, haben die Sonderberichterstatter den Brief nun öffentlich gemacht. Damit demonstriert die Bundesregierung nicht nur ihre Verachtung für die Menschen- und die Bürgerrechte der Palästinenser - sondern auch für die der Bundesbürger, die sich für die Menschen- und die Bürgerrechte der Palästinenser einsetzen.
(ts)
Ergänzende Links:
Brief von fünf UN-Sonderberichterstattern an die deutsche Bundesregierung (UN, 2019)