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Stellungnahme zur "Erklärung des Beirats der Akademie der Weltreligionen (AWR)" [19.02.2017]
Der Beirat der Akademie der Weltreligionen (AWR) hat die Berufung Dr. Esacks als Gastprofessor der AWR negativ bewertet.
Das wichtigste Fehlverhalten Dr. Esacks wird wie folgt beschrieben: "... so fehlt doch bis heute eine klare Aussage von ihm, die das Existenzrecht Israels ausdrücklich anerkennt."
Dies hat das IPK dazu veranlasst folgendes Anschreiben an die
Mitglieder des Beirats zu verfassen:
Sehr geehrtes Beiratsmitglied,
wir wenden uns hiermit an Sie in Ihrer Funktion als Mitglied im Beirat
der „Akademie der Weltreligionen“.
Dieser Beirat hat am 14. Februar eine Erklärung zu der Berufung Dr.
Farid Esacks als Gastprofessor abgegeben, in der diese negativ beurteilt
wird, da Dr. Esack das „Existenzrecht Israels“ nicht „ausdrücklich"
anerkannt habe.
Diese von Ihnen mit unterzeichnete Begründung ist bedauerlicherweise falsch. Zum ersten, weil unser Rechtssystem kein Existenzrecht kennt. Zum zweiten, weil das „Existenzrecht Israels“ kein Recht - sondern eine Parodie des Rechts darstellt.
Trotz seiner Prominenz findet sich das Existenzrecht in keiner seriösen, gedruckten Enzyklopädie wieder, was Sie leicht in Ihrer Bibliothek nachprüfen können. Das internationale Recht kennt schlicht kein Existenzrecht - und von daher auch kein „Existenzrecht Israels“. Ein Schicksal, das Israel übrigens mit Deutschland teilt, von dessen Existenzrecht auch noch nie jemand etwas gehört hat.
Der Ursprung des „Existenzrechts Israels“ liegt nicht im Recht, sondern in der israelischen Propaganda. (Das 2001 gestartete Online-Lexikon wikipedia enthält so ein „Existenzrecht Israels“, das im Jahr 2006 von einem Nutzer mit dem Namen „ProIsrael“ eingestellt wurde.) Dieses vermeintliche Recht ist eine raffinierte PR-Konstruktion, die Israel ÜBER das Recht stellt, indem es den Staat Israel zu einem Recht 'sui generis' erklärt und damit alle ihm dienenden Mittel heiligt.
Dabei hat Israel allein durch seine Existenz Rechte, so wie auch jeder andere Staat. Das Recht ist jedoch keine Einbahnstraße: Rechte kann nur beanspruchen, wer auch die Rechte anderer anerkennt – hier etwa die der Palästinenser. Genau in diesem Punkt versagt Israel jedoch seit Jahrzehnten: Es hält 1.8 Millionen Palästinenser in Gaza gefangen und unterwirft 2.8 Millionen Palästinenser in der Westbank einer Militärdiktatur, um sie ausrauben und vertreiben zu können. Auch der palästinensischen Minderheit in Israel werden fundamentale Rechte vorenthalten.
Dieses Israels Interessen dienende Unrecht wird durch das „Existenzrecht Israels“ zu einem Recht erklärt!
Das heisst, das „Existenzrecht Israels“ ist tatsächlich ein Unrecht, das von keiner Person mit minimalen ethischen Standards anerkannt werden kann, sicher auch nicht von Ihnen. Von daher ist es vollkommen abwegig, von Dr. Esack ein „ausdrückliches“ Bekenntnis zu „Israels Existenzrecht“ zu verlangen.
Das hätten Sie übrigens auch in dem diesem von Dr. Esack verfassten Dokument nachlesen können. Darin bekennt er sich „ausdrücklich“ zur Existenz von Juden und deren Rechten in Palästina, aber nicht zum „Existenzrecht Israels“, das in Palästina nur durch brutales Unrecht an den Palästinensern durchgesetzt werden konnte und durchgesetzt wird, bis heute!
Wir bitten Sie daher, sich dafür einzusetzen, das Fehlurteil des Beirats zu korrigieren – oder sich von dessen Fehlurteil zu distanzieren sowie von der Forderung an Dr. Esack, das "Existenzrecht Israels" anzuerkennen.
(ts)
Ergänzende Links:
Über einen Islamischen Staat, das Existenzrecht Israels, Terrorismus und Gewalt (Farid Esack, 2017)