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DLF, 30 März 2018: Tote bei Protesten an Gaza-Grenze [30.03.2018]
Am 30 März 2018 veröffentlichte der Deutschlandfunk eine Nachricht zu dem ersten Tag der Proteste der Palästinenser anlässlich des Youm al-Ard in Gaza unter dem Titel Tote bei Protesten an Gaza-Grenze.
Im folgenden betrachten wir diese Nachricht nur unter journalistischen Aspekten:
1. Die Formulierung "Im Gazastreifen ist es zu schweren Auseinandersetzungen ... gekommen" erweckt den
Eindruck der Äquivalenz der von beiden Seiten eingesetzten Gewalt.
Tatsächlich standen auf der einen Seite unbewaffnete Demonstranten und auf der anderen Seite eine Armee, welche die Demonstranten kaltblütig niederschoss.
Die Formulierung "schweren Auseinandersetzungen" verstösst somit gegen den journalistischen Grundsatz der Angemessenheit und der Sorgfaltspflicht.
2. Die Formulierung "Die radikal-islamische Hamas hatte für heute zu mehrwöchigen Protesten im Grenzgebiet zu Israel aufgerufen"
suggeriert, dass der "Great Return March" von der HAMAS organisiert wurde. Dies kann durch ein wenig Internet-Recherche widerlegt werden, siehe
hier.
Das ist ein Verstoss gegen die den journalistischen Grundsatz der Sorgfaltspflicht.
3. Der Begriff "Rädelsführer" für die von israelischen Soldaten ermordeten Anführer der Proteste - im Original ohne Anführungszeichen - ist nicht in Ordnung, denn der Begriff enthält eine Wertung:
Siehe Wikipedia:
"Unter dem Rädelsführer einer Gruppe versteht man ihren Anstifter bzw. Anführer. Der Ausdruck wird ausschließlich in negativem Zusammenhang verwendet. "
Es liegt somit ein Kommentar in einer Nachricht vor - was nach den Regeln der Presserechts unzulässig ist. (Die vorliegende indirekte Rede ist hier nicht indirekt genug, um die notwendige Distanz zu den israelischen Verlautbarungen zu schaffen.)
4. Aus journalistischer Sicht - dem Gebot der Vollständigkeit - ist zu kritisieren, dass
der DLF der Vorstellung Vorschub leistet, dass es zwischen Gaza und Israel
eine "Grenze" im Sinne des Völkerrechts gäbe.
Gaza ist aber kein Staat - wird international von keinem anderen Staat anerkannt.
Hier findet also keine Auseinandersetzung zwischen Staaten und staatlichen Akteuren - sondern faktisch in einem Staat statt. Israel hat Gaza abgeriegelt, eingezäunt und das Gebiet zum Feindstaat erklärt - und belagert es seit zehn Jahren. Das ist völkerrechtlich illegal. Gaza ist qua seiner Existenz ein Kriegsverbrechen - und israelische Soldaten, die auf unbewaffnete Demonstranten schiessen sind Kriegsverbrecher.
5. Es hätte auch erwähnt werden müssen, dass circa 60% der Palästinenser Vertriebene sind - bzw. Nachkommen der Palästinenser sind, die 1948 vertrieben wurden. Und das diese Palästinenser gemäss UN Resolution 194 ein verbrieftes Recht auf Rückkehr haben.
6. Zuletzt vermisst man auch den Hinweis, dass die UN bereits 2015 erklärt hat, dass sich Gaza in 2020 in ein für menschliches Leben ungeeignetes Gebiet verwandeln wird.
Fazit
Der Bericht ist journalistisch gleich in mehrerer Hinsicht kritikwürdig - und einer Programmbeschwerde würdig.
Wenn man jedoch verstanden hat, dass deutscher Journalismus in Israel die Aufgabe hat, das Narrativ Israels als Realität erscheinen zu lassen - ein Narrativ, um es es von seinen Kriegsverbrechen reinzuwaschen - dann ist festzustellen, dass der Bericht dieser Anforderungen genügt.
Der Deutschlandfunk betätigt sich hier als Dienstleister - nicht als Journalist. Er gebärdet sich als Gewerbe, ganz nah am sogenannten 'ältesten Gewerbe" der Welt.
(ts)
Ergänzende Links:
Bloodiest Day After 2014 Offensive and within Land Day Activities (pchr)
Gaza could become uninhabitable in less than five years (unctad, 2015)