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Gericht lehnt Einspruch gegen die Schliessung der nakba-Aufstellung in Düsseldorf ab [30.03.2011]

Reaktionen auf die Zensur der nakba-Ausstellung in Düsseldorf Zu dem gescheiterten Versuch die Schliessung der Ausstellung Die Nakba - Flucht und Vertreibung der Palästinenser 1948 vor Gerichts rückgängig zu machen, schreibt Ingrid Rumpf von der Flüchtlingskinder im Libanon e.V. :

Gegen die Absetzung der Ausstellung durch die VHS, die laut einem Aktenvermerk der Stadt nachweislich auf Betreiben eines Vertreters der jüdischen Gemeinde zustande gekommen ist, wurde von den Veranstaltern, der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft, Regionalgruppe Düsseldorf, ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, der allerdings vom Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückgewiesen wurde. Das Gericht argumentiert sinngemäß, dass in dem geschlossenen Vertrag der DPG von der VHS kein Rechtsanspruch für das Zeigen der Ausstellung eingeräumt wird. Vielmehr ist die VHS selbst der Veranstalter und kann daher ihre frühere Entscheidung zugunsten der Naba-Ausstellung auch wieder rückgängig machen. Über die politische Fragwürdigkeit und die das Klima vergiftende Wirkung der Entscheidung der Stadt Düsseldorf sagt das Gericht naturgemäß nichts.

 (ts)

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