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nakba Ausstellung in Freiburg: Verwaltungsrichter verteidigen Artikel 5 des Grundgesetzes, kassieren städtischen Zensurbeschluss [11.11.2010]

Ein Aspekt der israelischen Staatsgründung, den die Stadt Freiburg nicht öffentlich zeigen wollte Der Beschluss der Stadt Freiburg, ihre Bürger vor der Kenntnis einiger Aspekte der israelischen Staatsgründung zu schützen, wurde durch einen Entscheid der vierten Kammer des Freiburger Verwaltungsgericht kassiert.

"Die Ausstellung verstoße inhaltlich nicht gegen Strafgesetze und sei von der Meinungsfreiheit getragen …" verlautbarte das Gericht. Daher und um Schaden von den Klägern - dem Cafe Palestine - abzuwenden, denen die Stadt die zugesagten Räumlichkeiten kurzfristig entzogen hatte, müsse die Ausstellung so wie geplant zugelassen werden.

Gegen dieses Urteil wolle die Stadt - einer Meldung der Badischen Zeitung zufolge - keinen Einspruch erheben.

Mit diesem Urteil hat das Kammergericht nicht nur die Meinungs- und Informationsfreiheit verteidigt, sondern auch die Zensurbüttel der Israellobby in die Schranken eines liberalen, demokratischen Rechtsstaats verwiesen.

Ein Urteil das es verdient hat Schule zu machen.

 (ts)

Ergänzende Links:
Presseerklärung der Stadt Freiburg
Erklärung von Ingrid Rumpf (Libanonhilfe)

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