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Cafe Palestine Freiburg: Freiburger Verwaltungsrichter zur Natur akademischer Freiheit [18.05.2013]

Richter des Freiburger Verwaltungsgericht klärt Uni Freiburg über akademische Freiheit auf Vielmehr stelle eine Universität schon nach ihrem Selbstverständnis eine Stätte der geistigen Auseinandersetzung und somit auch ein Forum für kritische und parteiliche Stellungnahmen dar.
(Verwaltungsgericht Freiburg, 12.5.2013)

Nachdem sich die Universität Freiburg geweigert hatte dem 'Cafe Palästine Freiburg' Räume für eine Veranstaltung mit dem französischen Chirurgen Christophe Oberlin zur Verfügung zu stellen, zog die Leiterin des 'Cafe Palestine', Dr. Gabi Weber, vor das Freiburger Verwaltungsgericht.

Dessen Richter erteilten der Uni Freiburg am 13.5. eine bemerkenswerte Lektion in Sachen akademischer Freiheit:

Dass zu erwarten gewesen sei, dass es zu „unausgewogenen“, einseitig propalästinensischen Meinungsäußerungen des Redners kommen werde, genüge schließlich nicht für eine Verweigerung einer Saalvergabe. Denn anders als etwa ein Rundfunkrat einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt habe die Universität bei privaten Veranstaltungen in ihren Räumen nicht die Pflicht, eine „Ausgewogenheit“ der Meinungsäußerungen sicherzustellen. Vielmehr stelle eine Universität schon nach ihrem Selbstverständnis eine Stätte der geistigen Auseinandersetzung und somit auch ein Forum für kritische und parteiliche Stellungnahmen dar.

 (ts)

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