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Beduinen erringen Erfolg vor Oberstem Gericht
Keine Beschneidung des Rechtswegs bei der Anfechtung staatlicher Ansprüche auf Beduinenland [01.01.2013]

Tarabut-Hitahbrut auf facebook Das Oberste Gericht Israels hat dem Versuch der ILA (Israel Land Administration) einen Riegel vorgeschoben, sich Beduinenland allein durch schlichtes 'claiming' anzueignen.

Anfang der 70er hatte der Staat es den Beduinen erlaubt - jenen 10%, die 1948 nicht vertrieben worden waren - Ansprüche ('claims') auf das Land anzumelden, dass er ihnen 1952/53 bei einem der grössten Raubzüge der Geschichte des Nahen Ostens mit Hife von Spezialgesetzen geraubt hatte.

Auf diese 'claims' hatte die ILA mit counter-claims reagiert, die vor Gericht in praktisch 100% der Fälle zu einer erneuten Legalisierung des damaligen Raubs führten.

Um diesen Prozess zu beschleunigen, hatte der Staat Gesetzesänderungen eingebracht, die dazu führen sollten, den ehemaligen Besitzern den Rechtsweg abzuschneiden.

Dieses Vorhaben wurde nun vom Obersten Gericht abgeblockt.

 (ts)

Quellen:
Tarabut - Hithabrut (facebook)

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