Institut für Palästinakunde
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Bewertung des Anti-BDS-Beschlusses der Stadt Bonn [06.11.2019]

Einführung

Die Palästinenser sind das Ziel des ältesten, andauernden Boykotts der Gegenwart. Boykotteur ist Israel, das die sozialen, ökonomischen und physischen Lebensgrundlagen der Palästinenser seit mehr als einem halben Jahrhundert beeinträchtigt, zerstört oder raubt, um sie dazu zu zwingen, ihren Besitz und ihre Heimat aufzugeben.

Dieser für gewöhnlich als „Besatzung“ bezeichnete Boykott, geht mit schwerwiegenden Verbrechen einher: massenhafter Freiheitsberaubung, Vertreibungen, dem Raub von Land und Wasser bis hin zu Massakern an der der palästinensischen Zivilbevölkerung. Die Evidenz für diese Verbrechen an der hilf- und rechtlosen palästinensischen Zivilbervölkerung ist überwältigend. Sie sind Gegenstand unzähliger Reports und Dossiers namhafter transnationaler, internationaler und nationaler Organisationen – darunter auch israelische und deutsche.

(Formal ist das israelische Vorgehen kein Boykott, denn ein Boykott zielt üblicherweise auf eine Verhaltensänderung der Getroffenen ab und nicht auf deren Beseitigung. Aber auch der Begriff der Besatzung ist nicht zutreffend, denn eine Besatzung ist immer eine temporäre Maßnahme, die nicht auf die Beseitigung der Besetzten zielt. Tatsächlich sind die Palästinenser Opfer eines Annexions- und Vertreibungsregimes, die beide vom internationalen Recht geächtet sind.)

Dieser israelische Boykott ist der Auslöser des Hilferufs der palästinensischen Zivilgesellschaft aus dem Jahr 2005, der sogenannten BDS-Kampagne.

Die Kampagne ist eine gewaltlose, internationale, dezentrale Rechts-Kampagne, die in der Tradition der Kampagne gegen des südafrikanische Aparteidsregime steht. Sie fordert strikt dem internationalen Recht folgend:

Zur Durchsetzung dieser Forderungen fordert die Kampagne staatliche Sanktionen, einen Investitions-Boykott oder einen Boykott durch die Zivilgesellschaft, bis Israel die Rechte der Palästinenser anerkennt.

Dieser für das Verständnis der BDS-Kampagne unerlässliche Kontext wird von dem Ratsbeschluss verschwiegen: Der Ratsbeschluss stellt weder die Forderungen der BDS-Kampagne korrekt dar, noch verliert er ein einziges Wort über die permanenten israelischen Verbrechen an den Palästinensern und die Verantwortung Deutschlands.

Offensichtlich ist der Beschluss Teil einer aus Israel orchestrierten Kampagne, mit dem Ziel die BDS-Kampagne bar jedweder Evidenz zu Antisemitismus zu erklären, um sie zu dämonisieren und zu kriminalisieren.

Antisemitismus bedeutet die Legitimierung der Diskriminierung von Juden oder deren Organisationen.

Die Behauptung, dass die BDS-Kampagne antisemitisch sei, bedeutete demnach, dass das internationale Recht, das Rechtsgutachten des IGH und die von Israel akzeptierte UN-Resolution 194 Juden diskriminierten. Das ist offensichtlich falsch. Irrelevant sind auch die Antisemitismus-Spekulationen über die Motive der BDS-Aktivisten. Denn für die Beurteilung der Kampagne kommt ausschließlich auf deren Forderungen an.

Das Insistieren auf der Antisemitismus-Frage dient offensichtlich allein dazu, den Hilferuf der Palästinenser zu delegitimieren.

Der Ratsbeschluss

Alle in dem Ratsbeschluss vorgeführten "Antisemitismus"-Beweise zur Rechtfertigung der Zensur der BDS-Kampagne, basieren auf Auslassungen, Unwahrheiten, Täuschungen oder rechtlichen Fiktionen. Das wird im folgenden - dem Beschluss Punkt für Punkt folgend – vorgeführt. Die kursiv heraus gestellten Abschnitte sind dabei Zitate aus dem Bonner Ratsbeschluss.

Halbwahr

   Seit über 13 Jahren ruft die BDS-Bewegung (Boycott, Divestment and Sanctions) zur Isolation und zum wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Boykott des Staates Israel auf. Wir verurteilen … den Aufruf zum Boykott … von israelischen Wissenschaftlern oder Künstlern.

Die BDS-Kampagne ruft nicht „seit über 13 Jahren“ zum „Boykott des Staates Israel“ auf. Sie fordert Israel vielmehr seit 13 Jahren dazu auf, das internationale Recht sowie die Bürger- und Menschenrechte der Palästinenser zu respektieren. Israel weigert sich jedoch diesen selbstverständlichen Forderungen nachzukommen. Und nur wegen dieser Weigerung fordert die BDS-Kampagne, Israel staatlichen Sanktionen oder einem Boykott zu unterwerfen, bis es diese Forderungen erfüllt.

Israel boykottiert die gesamte palästinensische Zivilbevölkerung – vom Greis bis zum Säugling - ohne Ansehen der Person; d.h. nicht wegen ihres Handelns sondern für das was sie sind: Palästinen­ser. Dieser Boykott ist rassistisch.

Die BDS-Kampagne boykottiert Organisationen und Individuen hingegen nicht für das sie sind, also wegen ihrer jüdischen Identität - sondern für das was sie tun, d.h. wegen ihrer Beteiligung oder Verantwortung für die Verbrechen an den Palästinensern. Allein deswegen wird die BDS-Kampagne auch von Juden unterstützt, eben weil sie sich NICHT gegen Juden qua deren Jüdischseins richtet.

Die BDS-Kampagne fordert nicht grundlos zum Boykott von israelischen Künstlern oder Wissenschaftlern auf: Ein individueller Boykott von israelischen Künstlern und Wissenschaftlern ist jedoch nur dann zulässig, wenn diese unmittelbar an Verbrechen an Palästinensern beteiligt waren. Das können zum Beispiel Juristen sein, die Teil von Israels Militär-Justiz sind oder Mediziner, die sich an der Folterung von Palästinensern beteiligt haben. Ansonsten können Künstler und Wissenschaftler nur dann boykottiert werden, wenn sie als Repräsentanten für Organisationen auftreten, die an Verbrechen an Palästinensern beteiligt sind – oder wenn sie als Repräsentanten des israelischen Staats daran mitwirken, ihm eine liberal-demokratische Fassade zu verleihen, um die Verbrechen an den Palästinensern vertuschen und fortsetzen zu können.

Täuschend

   Die BDS-Bewegung ist in ihren Methoden und Zielen nicht nur antiisraelisch, sondern klar antisemitisch. So erinnert beispielsweise das Anbringen von „DON’T BUY“ Schildern an die dunkelsten Stunden deutscher Geschichte.

„Don't Buy“-Schilder werden von Aktivisten der BDS-Kampagne auf allen israelischen Waren angebracht, die unter dem Verdacht stehen, in nach internationalem Recht illegalen jüdischen Siedlungen produziert worden zu sein oder mithilfe von den Palästinensern geraubten Ressourcen. Dasselbe gilt für die Waren von Unternehmen (nicht nur israelischen, sondern auch deutschen oder amerikanischen) die von der Unterdrückung, Vertreibung und Beraubung der Palästinenser profitieren. Das ist vollkommen legitim und steht im Einklang mit dem internationalen Recht und mit dem EU-Recht.

Die Behauptung, dass dies an die „dunkelste Stunden der deutschen Geschichte“ erinnere, ist reine Rethorik und verharmlost den Terror des Nazi-Regimes. Anders als das NS-Regime zielt die BDS-Kampagne nicht darauf ab, Menschen qua deren Abstammung zu unterdrücken, zu vertreiben, zu berauben oder zu ermorden. Sie zielt vielmehr auf das genaue Gegenteil, darauf das zu stoppen.

Unwahr

   In Berlin haben BDS-Anhänger ein Podiumsgespräch mit einer Holocaust-Überlebenden gestürmt und diese niedergebrüllt. Das ist eine Schande.

Die im Internet zu findenden Videoaufnahmen des Vorfalls zeigen, dass dies eine Lüge ist. In Berlin wurde weder ein Podiumsgespräch „gestürmt“, noch wurde eine Holocaust-Überlebende „niedergebrüllt“. Vielmehr protestierten zwei jüdische und ein palästinensischer Teilnehmer lautstark gegen den Auftritt einer israelischen Knesset-Abgeordeten, die eine Mitverantwortung für den israelischen Angriff auf Gaza 2014 trägt, bei dem hunderte palästinensischer Zivilisten getötet und ganze Stadtviertel in Schutt und Asche gelegt wurden. Dieser Protest war völlig legitim.

Rechts- und faktenwidrig

   Selbstverständlich muss Kritik an israelischer Regierungspolitik in Deutschland genauso wie in Israel erlaubt sein. Und ebenso dürfen die berechtigten Anliegen der palästinensischen Menschen nach einem friedlichen Zusammenleben in einem eigenen Staat unterstützt werden.

Die Stadt Bonn hat weder die Berechtigung noch die Kompetenz zur politischen Zensur ihrer Bürger oder der Palästinenser.
Die unter Israels Herrschaft stehenden Palästinenser haben selbstverständlich das Recht, ihre Rechte von diesem Staat einzufordern, so wie das in liberal-demokratischen Staaten üblich ist. Und das grösste Hindernis für ein friedliches Zusammenleben in Palästina sind nicht die Palästinenser sondern Israel, das ihnen das Existenzrecht in der eigenen Heimat abspricht.

Für die hier zum Antisemitismus-Prüfstein erklärte Zweistaatenlösung - "in einem eigenen Staat" - gilt unbeachtlich dessen: Heute besteht in Palästina eine israelische Ein-Staaten-Apartheidslösung, nachdem die israelische Führung den „Friedensprozess“ allein dazu benutzt hat, um die materielle Basis der Zweistaatenlösung durch Siedler zu zerstören. Wenn also die Herbeiführung einer Einstaaten­lösung antisemitisch ist, dann ist Netanjahu ein Antisemit. Anders die BDS-Kampagne: Sie bezieht formal keine Position zu dieser Frage, beharrt jedoch unablässig auf dem internationalen Recht. Genau das ist jedoch die Grundlage der Zweistaatenlösung. Damit steht die BDS-Kampagne de facto für die Zwei-Staatenlösung.

Fiktiv

   Aber das Existenzrecht Israels gilt für uns uneingeschränkt.

Das Existenzrecht Israels ist eine rechtliche Fiktion. Alle auf dem allgemeingültigen Völkerrecht beruhenden Rechte Israels werden von der BDS-Kampagne respektiert, schon weil es sich um eine Rechtskampagne handelt.
Darüber hinausgehende „Rechte“ - etwa das „Recht“ auf die gewaltsame Herbeiführung einer jüdischen Mehrheit oder das „Recht“ auf die Herrschaft von Juden über Palästinenser per Dauerbesatzung oder Annexion sind keine Rechte - auch nicht, wenn sie "Existenzrecht" genannt werden.

Rechtswidrig

   Es ist für uns nicht verhandelbar.

Abgesehen von der Tatsache, dass das „Existenzrecht Iraels“ eine rechtliche Fiktion ist, enden alle Rechte dort, wo sie die Rechte Dritter tangieren: Das fiktive „Existenzrecht Israels“ steht sicher nicht über dem völkerrechtlich verbürgten „Existenzrecht der Palästinenser“ in deren eigener Heimat.

Fiktiv

   Es gehört zur deutschen Staatsraison. Wir lassen nicht zu, dass es von der BDS-Bewegung infrage gestellt wird.

Die Staatsraison ist so wie das „Existenzrecht Israels“ eine rechtliche Fiktion, um sich sowohl über die Rechte der Palästinenser als auch über die Rechte der Bonner Zivilgesellschaft hinweg zu setzen.

Fiktionen können in einem Rechtsstaat nicht Grundlage politischen Handelns sein. Wenn es so etwas wie eine Staatsraison im Wortsinn gibt, dann besteht diese darin, an der deutschen Verfassung und den darin enthaltenen humanistischen und liberal-demokratischen Normen festzuhalten. Die in diesem Zusammenhang massgeblichen Artikel sind Artikel 1 (Menschenwürde), 3 (Rechts­gleichheit), 5 (Meinungsfreiheit) und 25 (Verbindlichkeit des Völkerrechts). Diese sind unverhandelbar und gebieten es den Beschluss aufzuheben.

Unwahr

   Jegliche Form von Antisemitismus wird in Bonn weder geduldet noch toleriert. … Jüdisches Leben und die jüdischen Gemeinden sind eine Bereicherung für unsere Stadt. Antisemitismus bedroht sowohl diese als auch unsere demokratische Gesellschaft in ihrer Gesamtheit und in ihren Grundwerten.Deshalb ist für uns selbstverständlich: nicht nur Politik und Gesellschaft, sondern alle Akteure des öffentlichen Lebens müssen dafür eintreten, dass sich jüdische Menschen in unserer Stadt sicher und willkommen fühlen. Gemeinsamtreten wir gegen Antisemitismus entgegen.

Ein Beschluss, der die Antisemitismus-Bekämpfung missbraucht, um Israels gegen die Palästinenser gerichteten, ebenso rassistischen wie räuberischem Boykott auf Bonn auszudehnen; ein Beschluss, der in Bonn eine kommunale no-go-area auch für Juden errichtet, die es für richtig erachten nicht nur papierne Kritik an der der Politik Israels zu äussern, sondern ihr durch die Forderung nach Sanktionen oder einem Boykott Zähne zu verleihen; ein solcher Beschluss kann nicht für sich in Anspruch nehmen, für die Rechte von Juden einzutreten oder etwas im Kampf gegen den Antisemitismus zu tun. Das Gegenteil ist der Fall.

 (ts)

Ergänzende Links:
Beschluss: "In Bonn ist kein Platz für die antisemitische BDS-Bewegung" (bn)

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